Kriegsopferfürsorge
Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer) oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes beispielsweise nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienst), Zivildienstgesetz (Zivildienst), dem Häftlingshilfegesetz (ehemalige politische Häftlinge), Infektionsschutzgesetz (Impfschäden) oder dem Opferentschädigungsgesetz (Opfer von Gewalttaten) gewährt wird, können Hilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
---|
Frau Henn Sachbearbeiterin | 09371 501-212 | 09371 50179-191 | |
Kontaktinformationen:
Die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz ist zum 01.01.2016 auf die Bundeswehrverwaltung übergegangen.Gesetzliche Grundlagen:
Bundesversorgungsgesetz (BVG)Informationen des BayernPortals: