AufgabeKriegsopferfürsorge

Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer) oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes beispielsweise nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienst), Zivildienstgesetz (Zivildienst), dem Häftlingshilfegesetz (ehemalige politische Häftlinge), Infektionsschutzgesetz (Impfschäden) oder dem Opferentschädigungsgesetz (Opfer von Gewalttaten) gewährt wird, können Hilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Henn
Sachbearbeiterin
09371 501-21209371 50179-191E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz ist zum 01.01.2016 auf die Bundeswehrverwaltung übergegangen.

Gesetzliche Grundlagen:

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Wohngeld online beantragen

    Onlineantrag

  • Gesundheitsregion plus

    Gesundheitsregion plus

  • Gesundheitswegweiser

    Gesundheitswegweiser

  • Bildung und Integration

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  • Familienbildung

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  • Familienwegweiser

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  • Selbsthilfewegweiser

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  • Seniorenwegweiser

    Seniorenwegweiser

  • Wegweiser für ein barrierefreies Leben

    Internet - rechte Seite - Behindertenwegweiser

  • Apothekennotdienst

    Apothekennotdienst

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